22.5.2026 · 5 Min. Lesezeit
KI-Kennzeichnung im Exposé: Was Makler ab Ende 2026 wissen müssen
Ab Dezember 2026 verlangt der EU AI Act eine maschinenlesbare Kennzeichnung für Bilder, die durch KI inhaltlich verändert wurden, etwa durch virtuelles Staging, Objektentfernung oder Himmelaustausch.
Wichtig für die Praxis: Es handelt sich um eine maschinenlesbare Kennzeichnung (C2PA-Manifest und IPTC-Metadatum), keine sichtbare Wasserzeichenpflicht. Ihre Exposé-Bilder sehen unverändert aus.
Assistive Optimierungen wie Belichtung, Weißabgleich oder Perspektivkorrektur gelten nicht als inhaltsverändernd und benötigen keine Kennzeichnung.
Ein sichtbarer KI-Hinweis bleibt Ihre eigene Entscheidung, als optionaler Toggle beim Download, standardmäßig ausgeschaltet.
Für Sie ändert sich operativ nichts: die Kennzeichnung läuft automatisch im Hintergrund auf jedem Ergebnis, das eine inhaltsverändernde Aktion durchlaufen hat.